Hausbesuche

Grundsätzlich sind wir im Rahmen der psychosozialen Betreuung für alle Aktivitäten offen: Für das notwendige Alltägliche, oder für jenes, welches das Leben ein wenig bunter macht! Rein pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten fallen jedoch nicht in diesen Bereich.
Nachfolgend führen wir beispielhaft einige möglichen Betreuungsinhalte auf:
- Biografie- und ressourcenorientierte Gespräche, um das Selbstbild und das Selbstwertgefühl des Betroffenen zu stützen
- Beaufsichtigung und Anleitung, um eine Eigen- oder Fremdgefährdung auszuschließen und die pflegenden Angehörigen stundenweise zu entlasten
- Hilfestellung, Anregung und Begleitung bei gewünschten alltagspraktischen Handlungen, wie z. B. dem Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten und -einnehmen, dem Kommunizieren, Orientieren, Auswählen und Ordnen
- Begleitung zu (auch mehrstündigen) Ausflügen und Unternehmungen zu vertrauten Personen und Orten mit dem Auto, der Bahn, zu Fuß oder mit dem Rollstuhl
- Begleitung zu Arztterminen und Behörden oder zu sonstigen Dienstleitern
- Individuell angepasstes Orientierungs-, Sozial- und Gesundheitstraining
- Hilfe bei der Leistungskoordination im Umfeld des Betroffenen, z. B. Abstimmung und Verzahnung der Leistungen mit den gesetzlichen Betreuern, Tagesstätten, ambulanten Diensten und Ärzten
Wir blicken auf umfangreiche Erfahrungen, insbesondere mit an Demenz erkrankten Menschen, zurück. Gerne besuchen wir Sie im gesamten Stadtgebiet von Köln - und darüber hinaus. Wir möchten mit unserer Arbeit dazu beitragen, dass auch ältere Menschen mit Hilfebedarf wieder mehr am Leben teilnehmen können und pflegende Angehörige entlastet werden.
Unsere qualitätsgesicherten, niedrigschwelligen Betreuungsleistungen sind von den Pflegekassen seit dem Jahr 2017 anerkannt. Deshalb können, bei Vorliegen eines von den Pflegekassen festgestellten erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, monatlich bis zu 125.- EURO als Kassenleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Dieser Leistungsanspruch greift nicht nur bei einer diagnostizierten Demenzerkrankung, sondern auch bei geistiger Behinderung, oder psychischer Erkrankung, welche dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. Selbst bei einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegegrad 1, kann ein Leistungsanspruch für zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!